Was wird gefördert?
Voraussetzung für eine Förderung sind die Erfüllung der adressierten Themenfelder der Initiative.
Life Sciences-Projekte bringen in der Regel verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor.
Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Forschungskategorien Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:
- Digitalisierung mit Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
- neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
- Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II
Zudem werden Leitprojekte im Bereich "Digitalisierung und Gesundheitsforschung" unterstützt.
Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Instrumente der Ausschreibung finden Sie in den FAQs unter Punkt 1 und zu den Forschungskategorien in den FAQs unter Punkt 2.
Wer wird gefördert?
Das Förderungsangebot "Austrian Life Sciences 2024 bis 2026" richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderung liegt bei 3 Millionen Euro:
- F&E-Unternehmensprojekte (Experimentelle Entwicklung): max. € 3 Mio.
- Klinischen Studien: max. € 3 Mio.
- F&E-Unternehmensprojekte (Industriellen Forschung): max. € 1 Mio.
- Leitprojekte: max. € 2 bis 4 Mio.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie.
Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Instrumente der Ausschreibung finden Sie in den FAQs unter Punkt 1 und zu den Forschungskategorien in den FAQs unter Punkt 2.
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.
Was sind die Einreichkriterien?
Das Förderungsangebot Life Sciences ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt.
Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.
F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist ab 22. März bis 18. Dezember 2026 (12:00 Uhr) geplant. Die Einreichung ist laufend (gemäß Budgetverfügbarkeit) und ausschließlich im eCall möglich.
Leitprojekt: Die Einreichung eines Leitprojekts erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 12.8.2024.
Terminvereinbarungen für das verpflichtende Vorgespräch sind bis spätestens 22.7.2024 in schriftlicher Form an marlene.zellner@ffg.at zu richten.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können jederzeit bis längstens 18. Dezember 2026 (bei Leitprojekten bis längstens 9. September 2024) eingereicht werden.
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Förderungsentscheidungen werden zu bestimmten Stichtagen getroffen.
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden. Die Termine für das Jahr 2024 stehen bereits fest. F&E-Unternehmensprojekte werden laufend evaluiert und je nach Bearbeitungsstand einer Sitzung zugeordnet.